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Ohne
Kommentar Es interessierte nicht: - das Veterinäramt als die zuständige Behörde; sagte zwar Beistand zu, ließ uns dann schnöde im Stich ! - den Anwalt W., der den angeblichen Eigentümer in der Klage gegen uns auf Herausgabe vertritt (inzwischen will der "Hundebesitzer" die Dobermänner nicht mehr, sondern 10.000,- DM (!) als Ersatz vom Tierheim) - den Richter in der Verhandlung, der nur das Eigentumsrecht in den Mittelpunkt stellte und die Notwendigkeit der sofortigen Hilfe nicht akzeptierte -
den angeblichen Eigentümer A., der die Welpen aus Ungarn holte, wo das Abschneiden der Ohren
(kupieren) noch erlaubt ist WIR
haben unsere Pflicht getan im Ehrenamt - sollen wir nun dafür bestraft werden
? Kupiert und ausgesetzt
Diese 10-12 Wochen alte Hündin wurde in der Nacht vom 28.09. auf 29.09.01 im Landkreis Emsland, Gemeinde Emsbüren, Ortsteil Moorlage gefunden. Sie war unter einer Kanalbrücke angebunden. Ihre Ohren wurden kupiert und sind auf dem Kopf mit einem Styroporblock fixiert. Bei der tierärztlichen Untersuchung wurde festgestellt dass die Hündin bereits mit einem Microchip versehen ist. Die Nummer ist: 096 80 00 00 06 43 178. Wo ist diese Nummer registriert worden ? Wer
weiss wo sie gelebt hat, oder wer der Züchter / Besitzer war. |